Beratung zum Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft
Wer hat Anspruch auf eine Beratung zum Kinderschutz?
- Seit 2012 haben alle Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen einen Anspruch auf Beratung zum Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (vgl. §§8a, 8b SGBVIII, §4 KKG).
- Anspruch auf Beratung hat somit ein weiter Personenkreis, vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas, Horten und Schulen oder auch Hebammen, Ärztinnen und Ärzte.
Was ist das Ziel einer Kinderschutzberatung?
- Ziel einer solchen Beratung ist es, dass Sie als Fachkraft Ihrer Einrichtung dabei unterstützt werden, sich Handlungssicherheit im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen zu erarbeiten.
- Vermittelt werden Informationen zum Weiteren Vorgehen, sowie die Einschätzung von einer zertifizierten Fachkraft.
Unsere zertifizierten Beraterinnen und Berater unterstützen Sie bei…
- der Prüfung und Gewichtung der wahrgenommenen Anhaltspunkte,
- der Risikoabschätzung von Kindeswohlgefährdungen,
- der Einbeziehung des Kindes/ Jugendlichen, bzw. der Personensorgeberechtigten in die Risikoeinschätzung,
- der Ressourcenprüfung des jeweiligen Kindes/Jugendlichen und deren Familien,
- der Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes zur Verbesserung Ihrer Handlungsfähigkeit, bspw. durch Strategien der Gesprächsführung, Motivierung der Personensorgeberechtigten, etc.,
- der Strukturierung von Beobachtungen und Informationen,
- sowie bei der Erarbeitung von Handlungsplänen.
Was kostet eine Beratung zum Kinderschutz?
- Die Beratung durch unsere zertifizierten, insoweit erfahrenen Fachkräfte ist für Sie kostenlos.
Sind die Beraterinnen und Berater des PBh e.V. entsprechend qualifiziert?
- Alle in diesem Bereich tätigen Mitarbeitenden sind von der Stadt Potsdam zertifiziert und anerkannt.
Wie nehme ich Kontakt auf?
- Wenn Sie einen Beratungsbedarf oder Fragen zur Beratung haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns gern eine E-Mail.
- Werktags erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Ansprechpartner, der mit Ihnen einen Termin vereinbart.