Begleiteter Umgang

Der regelmäßige Kontakt von Kindern zu ihren Eltern ist für ihre gesunde Entwicklung von großer Bedeutung. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie sich die Eltern miteinander verstehen. Leben Eltern in einer Trennungssituation ist es umso wichtiger für die Kinder, mit beiden Elternteilen regelmäßigen Umgang zu haben.

Wenn sich die Eltern über den Umgang mit dem Kind nicht einvernehmlich einigen können, werden häufig Ängste und Probleme angeführt, die einen Umgang verhindern. Ohne die Unterstützung von Dritten erstrecken sich Umgangskonflikte der Erwachsenen häufig über längere Zeiträume, was für die gesunde Entwicklung des Kindes nachteilig ist. Mit dem Angebot des ‚begleiteten Umgangs‘ bieten wir vorübergehend einen verlässlichen Rahmen, innerhalb dessen die gemeinsame Erarbeitung eines einvernehmlichen Umgangskonzepts der Eltern ermöglicht wird. Zugleich ermöglicht das Angebot der Umgangsbegleitung von Dritten die Sicherung der Kontakte des Kindes zum getrenntlebenden Elternteil.

Parallel zum begleiteten Umgang empfehlen wir den Erwachsenen mit Hilfe einer Mediation eine Gesprächsbasis zu schaffen, um künftige Umgangsgestaltungen mit dem Kind einvernehmlich realisieren zu können.

Dieses Angebot richtet sich an getrenntlebende Eltern und an sonstige Personen, die ein Recht zum Umgang mit einem Kind haben und dieses aufgrund bestehender Konflikte nicht einvernehmlich realisieren können.
Die Kosten werden vom Jugendamt nach einer fachlichen Bedarfsprüfung übernommen. Wenn die betroffenen Eltern in Potsdam leben, können sich die Interessenten auch direkt bei uns zum Thema beraten lassen.